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Kann ich die Schadenskosten von Ihnen zurückfordern?

Dies hängt davon ab, welche Art von Versicherung Sie gebucht haben. Wenn Sie ein Angebot mit "Null-Selbstbeteiligung" gebucht haben, sind Sie durch die örtliche Autovermietung abgedeckt und es sollten Ihnen keine Kosten für einen Schaden in Rechnung gestellt werden, vorausgesetzt, der Schaden fällt in den Geltungsbereich der Versicherungspolice und Sie haben nicht gegen die im Mietvertrag festgelegten Bedingungen verstoßen.

Wenn Sie über uns eine "Selbstbeteiligung" gebucht haben, wird der Vermieter Ihnen zunächst alle damit verbundenen Schadenskosten in Rechnung stellen (bis zur Höhe der Selbstbeteiligung). Danach können Sie über uns einen Antrag auf Erstattung dieser Kosten gemäß den Versicherungsbedingungen stellen.

Gehen Sie auf unsere Online-Kontaktseite, um einen Schadensfall zu melden.

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